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Sicherheit
Die für Sie und uns wichtigste Information ist die Beschaffenheit des vorgesehenen Abbrennplatzes hinsichtlich brandgefährdeter Objekte, den Aufenthaltsort des Publikums und den daraus resultierenden Schutz- abständen in Abhängigkeit der verwendeten pyrotechnischen Effekte.
Die entsprechenden Richtlinien sind in der Anlage 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz (SprengVwV) dargelegt.
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