Görsch Feuerwerk

     
Professionelle Feuerwerke können das ganze Jahr stattfinden.
Dabei sind einige vom Gesetzgeber bestimmte Vorschriften zu beachten.
Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um drei Punkte.

1
Fristen
Feuerwerke sind prinzipiell anzeigepflichtig und müssen spätestens 14 Tage vorher durch die ausführende Feuerwerksfirma beim zuständigen Amt angezeigt werden. Das bedeutet, daß alle Absprachen, wie Art und Umfang des Feuerwerks, Vorortbesichtigung und das Einholen eventueller Genehmig- ungen noch vor der Anzeige beendet sein müssen. Daher bitten wir Anfragen mindestens 4 Wochen vor dem gewünschten Termin an uns zu richten.
2
Uhrzeit
Feuerwerke müssen bis 22:00 Uhr beendet sein. Im Zeitraum der Som- merzeit bis 22:30 Uhr und in den Monaten Mai, Juni, Juli bis 23:00 Uhr.
Spätere Zeiten erfordern eine Ausnahmegenehmigung, welche zusätzliche Kosten verursacht.